Aktuelle Steuernachrichten

  • — Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 14:51 Uhr)

    Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), der selbständig mit "Softwareentwicklung (Schwerpunkt Internet), Datenbanken und Multimedia" beschäftigt ist, nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender anzusehen ist (Az. 7 LC 15/10).

  • — Meniskuserkrankung eines Müllwerkers muss von Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt werden

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 10:34 Uhr)

    Das Hessische LSG hat entschieden, dass die Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen ist, da die Kniebelastung von Müllwerkern derjenigen von Hochleistungssportlern vergleichbar sei (Az. L 9 U 211/09).

  • — In-Kraft-Treten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 10:11 Uhr)

    Laut BAG kommt nach einem Betriebsübergang bei einem zuvor noch nicht in Kraft getretenen Haustarifvertrag des Veräußerers eine Verbindlichkeit der Tarifnorm auch nicht über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die "Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge" in Betracht, weil diese nicht Haustarifverträge eines anderen Unternehmens erfasst (Az. 4 AZR 320/10 und 4 AZR 321/10).

  • — Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 09:55 Uhr)

    Laut BAG besteht ohne die Existenz einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung kein Anspruch auf die vollständige Verteilung des für das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens auf eine höhere als die geleistete Zahlung i. H. v. 6 % des Tabellenentgelts (Az. 10 AZR 202/11).

  • — ifo Weltwirtschaftsklima hellt sich weiter auf

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 09:31 Uhr)

    Der Indikator für das ifo Weltwirtschaftsklima ist weiter gestiegen und liegt nur noch geringfügig unter seinem langfristigen Durchschnitt. Für die Verbesserung sind hauptsächlich die positiveren Erwartungen für die nächsten sechs Monate verantwortlich.

  • — Handelsbilanzüberschuss des Euroraums bei 8,6 Mrd. Euro

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 08:51 Uhr)

    Nach ersten Schätzungen ergab sich lt. Eurostat für den Euroraum (ER17) im März 2012 ein Überschuss von 8,6 Mrd. Euro im Warenhandel mit der übrigen Welt, gegenüber +1,0 Mrd. im März 2011. Im Februar 2012 betrug der Saldo +2,3 Mrd. und im Februar 2011 -2,9 Mrd.

  • — Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 2,6 % gesunken

       (Freitag, den 18. Mai 2012 um 08:33 Uhr)

    Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag lt. Eurostat im April 2012 bei 2,6 %, gegenüber 2,7 % im März. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,8 % betragen. In der EU27 ist sie von 2,9 % auf 2,7 % gesunken.

  • — Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom

       (Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 15:22 Uhr)

    Das OLG Frankfurt am Main hat auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main hin in dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen. Einen Fehler im Prospekt der Telekom anlässlich des 3. Börsengangs hat das OLG dabei nicht festgestellt (Az. 23 Kap 1/06).

  • — Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt am 01.08.2012 in Kraft

       (Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 14:22 Uhr)

    Das BMJ informiert, dass das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit die neuen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher am 01.08.2012 in Kraft treten werden.

  • — Eine Alternative für die Freien Berufe: die PartG mbH

       (Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 13:13 Uhr)

    Die deutsche Alternative zur britischen Limited Liablity Partnership (LLP) - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - wurde im Kabinett beschlossen. Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereine steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern komme. Damit passe die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammen arbeiten. So das BMJ.

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